Energieberater Wallner
Photovoltaikanlagen und Energiepässe
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Energieausweis

Muss ich für mein Gebäude einen Energiepass haben?:

Grundsätzlich muss für alle Wohngebäude ab dem genannten Termin ein Energiepass ausgestellt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen.

 

Was sagt der Energiepass aus?:

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe. Auch ohne technische Vorkenntnisse ist es Verbrauchern dann möglich, die energetische Qualität eines Gebäudes zu beurteilen. Damit bietet er Käufern und Mietern von Wohnungen und Gebäuden frühzeitig eine schnelle Entscheidungshilfe. Die Einstufung des Gebäudes geschieht wie z. B. bei den Elektrogeräten in Energieklassen von A bis I, wobei A dem Passivhausstandard entspricht.

 

Wie umfangreich ist der Energiepass?

Es wird am Anfang wahrscheinlich drei Arten von Energiepässen geben.

- Den Verbrauchsbezogenen Energiepass, bei dem z. B. der Heizölverbrauch des Gebäudes auf die Wohnfläche bezogen und mit einem Primärenergiefaktor kombiniert die Einstufung in das Klassenschema von A bis I ergibt. Hier fließen jedoch stark die Nutzergewohnheiten mit ein, so dass der Vergleich von Gebäuden nur bedingt bis gar nicht möglich ist.

- Den  vereinfachten Energiepass, bei dem das Gebäude anhand von regional typischen Werten aufgenommen und eingestuft wird. Dies ist m. E. nur eine Schätzung und für Vergleiche nur bedingt geeignet.

- Den ausführlichen Energiepass, bei dem das Gebäude exakt aufgenommen und es wird mit einer zertifizierten (DIN-Certco) Software die Berechnung und die Einstufung vorgenommen.

--> Ich biete alle 3 Arten des Energiepasses an!!

 

Wie lange gilt der Energiepass?

Der Verbrauchsbezogene wird wahrscheinlich nur ein Jahr gelten und ist als Übergangslösung für z. B große Wohnbaugesellschaften anzusehen.

Der vereinfachte und der ausführliche Energiepass werden wohl beide 10 Jahre gelten.

 

Muss ich alle vorgeschlagenen Maßnamen umsetzen?

Im ausführlichen Verfahren werden zwei Modernisierungsmaßnahmen genannt. Dies sind jedoch nur Vorschläge, die ihnen die Entscheidung für eine Modernisierung (z. B. der Heizungsanlage oder der Gebäudehülle) erleichtern sollen

 

Wem nützt der Energiepass?

Mit dem Energiepass für Gebäude können schon beim Kauf, Bau oder Anmietung der Energiebedarf und die damit verbundenen Kosten einer Immobilie abgeschätzt werden. Davon profitieren alle:

Wohnungsunternehmen können ihren Bestand energetisch „durchleuchten“ und erhalten so wichtige Entscheidungskriterien für die Instandsetzungs- und Modernisierungsplanung sowie den Verkauf von Objekten.

Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energiepass für Gebäude ein zusätzliches Marketinginstrument. Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft „Energieeffizienz“ zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt.

Mieter und Verbraucher können einfach ablesen, ob sie mit tendenziell eher mit „hohen“ oder „niedrigen“ Energiekosten rechnen müssen. Dies ist eine Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte.

Eigentümern zeigt ein im Energiepass integrierter „Modernisierungs-Berater“, mit welchen Modernisierungsmaßnahmen welche Energieklasse erreicht werden kann. Auch Einsparpotenziale werden aufgezeigt.

Allen Marktteilnehmern erleichtert der freiwillige Energiepass die Vorbereitung auf die EU-Gebäuderichtlinie, die ab 4. Januar 2006 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wird. Diese Richtlinie sieht die Einführung von Energiepässen auch im Gebäudebestand für alle Mitgliedsstaaten vor. Bei jedem Nutzerwechsel einer Wohnung oder eines Gebäudes wird dann ein Zertifikat über den Energiebedarf vorzulegen sein.

Und nicht zuletzt profitiert die Umwelt – mehr Transparenz beim Energiebedarf hilft langfristig Energiesparen – und das eingesparte CO2 vermindert den Treibhauseffekt.

 

Wer darf den Energiepass erstellen?

Die Deutsche Energieagentur (dena) ist die Zulassungsstelle für Energiepass Aussteller.    Den Energiepass dürfen nur Fachleute wie die vom BAFA zugelassenen Vor-Ort-Berater ausstellen.

Die zugelassenen Aussteller erhalten von der dena eine sechsstellige Ausstellernummer. Meine Ausstellernummer ist z. B. 81391319. Für den Ausdruck des Energiepasses ist ein Druckmodul erforderlich, das nur zusammen mit geprüften Software-Programmen funktioniert. Das Druckmodul erhalten nur zugelassene Energiepass Aussteller.

 

Was soll der Energiepass kosten?

Die Preisspannen sind sehr unterschiedlich und neben der Größe des Gebäudes auch von der gewählten Form des Energiepasses abhängig. Der ausführliche Energiepass für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus wird aber so etwa 350.- bis 500.-€ kosten.

 

Bekomme ich eine Förderung?

Eine Förderung ist über das von der BAFA bezuschusste Programm Energieberatung-Vor-Ort grundsätzlich möglich.

 

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